Lockerungen per 31. Mai 2021

Das sind die neuen Regeln des Bundesrats ab dem 31. Mai. Lockerungen gibt es im Sport, beim Reisen oder Veranstaltungen.

Von den Lockerungen im Sport profitieren auch die Zurich State Spartans und können neu wieder mit bis zu 50 Personen gleichzeitig Trainieren.

Wie und ob der Trainingsbetrieb umgestellt wird, wird in den nächsten Tagen kommuniziert.

Lockerungen im Überblick:

Sport:

  • Im Amateursport dürfen 50 Personen zusammen Sport treiben. Publikum ist zugelassen.
  • Wettkämpfe von Mannschaftssportarten sind nur draussen erlaubt.
  • Kontaktsport wie Paartanz oder Schwingen ist in Innenräumen ohne Maske nur in beständigen Gruppen von vier Personen erlaubt.
  • Die Flächenvorgabe für ruhige Sportarten in Innenräumen (zum Beispiel Yoga) wird von 15 auf 10 Quadratmeter pro Person angepasst.

Regeln für Veranstaltungen:

  • Veranstaltungen mit Publikum bis zu 100 Personen drinnen und 300 Personen draussen.
  • Bei religiösen Veranstaltungen erlaubt sind 100 Personen drinnen und 300 Personen draussen.
  • Veranstaltungen ohne Publikum, wie Vereinsanlässe oder Führungen sind drinnen und draussen mit bis zu 50 Personen möglich.
  • Hochzeiten und Geburtstagsfeiern, die nicht in privaten Räumlichkeiten stattfinden, sind mit bis zu 50 Personen erlaubt.
  • An privaten Treffen dürfen innen 30 und draussen 50 Menschen teilnehmen.

Restaurants

  • Die Innenräume der Restaurants sind wieder offen. Es gilt: Abstand oder Abschrankung, maximal vier Personen pro Tisch, Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste und Sitzpflicht.
  • Draussen sind Tische mit sechs Personen erlaubt.
  • Es gibt keine Sperrstunde mehr.
  • Am Tisch muss keine Maske getragen werden. Wer sich im Restaurant bewegt – drinnen und draussen – muss hingegen eine Maske tragen. Für das Personal gilt eine Maskenpflicht.

Welness und Kultur:

  • Thermalbäder und Wellnesseinrichtungen dürfen wieder öffnen.
  • Es gelten einheitlich 15 Quadratmeter pro Person, die Aktivitäten dürfen ohne Maske, müssen aber mit Abstand
    ausgeübt werden. Dieselben Regeln gelten für Hallenbäder.
  • Laienkulturanlässe sind mit 50 Personen möglich.
  • Aufführungen für Laienkultur ist wieder erlaubt.

Hochschulen:

  • Die Kapazitätsbeschränkungen werden aufgehoben. Voraussetzung ist ein Testkonzept und eine Bewilligung des Kantons.

Homeoffice:

  • Die Homeoffice-Pflicht wird für jene Betriebe, die einmal pro Woche testen, in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt.

Reisen:

  • Genesene sind für sechs Monate von der Kontaktquarantäne und der Reisequarantäne
    ausgenommen.
  • Auch Personen unter 16 Jahren sind davon ausgenommen.
  • Einzige Ausnahme von der Reisequarantäne und von Testpflicht gelten nicht für genesene und geimpfte Personen, die aus Ländern mit besorgniserregenden Virusvarianten einreisen.
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